Bestellung zur Datenschutzbeauftragten

Nach Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht für Unternehmen mit entsprechender Größe und Anzahl an Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Viele Unternehmen bevorzugen die Auslagerung des Datenschutzes auf eine externe Person, um somit das Binden von Ressourcen im eigenen Kreislauf zu vermeiden. Zudem kann es durchaus vorteilhaft sein, einen Dritten hiermit zu betrauen, um die Ernsthaftigkeit des Datenschutzes gegenüber den Mitarbeitern zu verstärken.

Unabhängig von der Branche zeigt die Erfahrung, dass der Datenschutz in den operativen Prozessen der Unternehmen mit einer aktiven Teilnahme und Bestandsaufnahme vor Ort leben kann. Daher zählt für mich die praxisnahe Gestaltung des Datenschutz in den jeweiligen Unternehmen als wichtigsten Baustein für einen guten Datenschutz.

Es kann ebenfalls eine Bestellung erfolgen ohne dass eine zwingende Notwendigkeit hierfür vorliegt.

Gerne übernehme ich die Beauftragung und die damit einhergehenden Aufgabenstellungen als Datenschutzbeauftragter.

 

Ihr Nutzen:

  • Auslagerung des Datenschutzes
  • Kompetenter Ansprechpartner
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  • Regelmäßiger Informationsfluss